Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
- Ferienunterkunft: Wohnmobilstellplatz, Wohnmobil-Drehplatz, Appartement, etc.;
- Unternehmer: Nuuverstee;
- Erholungssuchender: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Ferienunterkunft eingeht;
- Aufenthaltsperiode: Zeitraum von mindestens einem Tag bis höchstens drei Monaten in einem Kalenderjahr;
- Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt auf dem Freizeitbetrieb, dem Platz und in der Ferienunterkunft;
- Beschwerdeverfahren: Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Beschwerden.
Artikel 2: Vertragsinhalt
Der Unternehmer stellt dem Erholungssuchenden das vereinbarte Ferienhaus für den vereinbarten Aufenthaltszeitraum zu Erholungszwecken, also nicht zur dauerhaften Wohnnutzung, zur Verfügung.
Der Vertrag wird auf der Grundlage der vom Unternehmer dem Erholungssuchenden zur Verfügung gestellten Informationen, Broschüren und/oder anderem Werbematerial geschlossen.
Artikel 3: Tauglichkeit und Sicherheit
Der Unternehmer hat das Recht, in der Ferienunterkunft die Tauglichkeit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallationen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, wobei die Bedingungen des Versorgungsunternehmens sowie etwaige relevante gesetzliche Bestimmungen maßgeblich sind.
Der Unternehmer gewährleistet die Tauglichkeit und Sicherheit der zur Verfügung gestellten Ferienunterkunft, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese sind die Folge von Störungen in der Installation, für die der Erholungssuchende verantwortlich ist.
Dem Erholungssuchenden ist es nicht gestattet, auf dem Platz in irgendeiner Weise eine LPG-Anlage zu haben, außer einer von der Rijksdienst voor het Wegverkeer genehmigten Anlage in einem Kraftfahrzeug.
Artikel 4: Wartung und Anlage
Der Unternehmer sorgt dafür, dass das Freizeitgelände und die Ferienunterkunft in einem ordentlichen Zustand der Instandhaltung sind.
Dem Erholungssuchenden bzw. Nutzer ist es nicht gestattet – außer der üblichen Wartung – auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Sträucher zu schneiden, Beete anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen bzw. Satellitenschüsseln aufzustellen, Zäune oder Abgrenzungen anzubringen, Veranden zu bauen, Fliesenplatten, An- und Zubauten oder andere Einrichtungen jeglicher Art bei, auf, unter oder um die Ferienunterkunft anzubringen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers.
Artikel 5: Preis und Preisänderung
Der vereinbarte Preis für die Appartements beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Reinigungskosten, Gas, Strom, Wasser, Kanalisation und anderen damit verbundenen Kosten, mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus anders bekannt gegeben.
Sollten nach Festlegung des Preises aufgrund einer Lastenerhöhung auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung von Steuern, Abgaben oder anderen Lasten, die auch den Er
holungssuchenden betreffen, entstehen, können diese dem Erholungssuchenden weiterberechnet werden.
Artikel 6: Preisänderung bei Verträgen, die länger als einen Monat laufen
Ungeachtet des Artikels 5 Absatz 2 hat der Unternehmer das Recht, höchstens einmal pro Jahr eine Änderung des vereinbarten Tarifs vorzunehmen. Der geänderte Tarif wird dem Erholungssuchenden mindestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt.
Bei einer Preisänderung, die nicht auf Artikel 5 Absatz 2 beruht, kann der Erholungssuchende den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe kündigen. Diese Kündigung tritt am Datum in Kraft, an dem der neue Tarif gilt.
Artikel 7: Zahlung
Der Erholungssuchende hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unter Beachtung der vereinbarten Fristen.
Kommt der Erholungssuchende trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unter Beachtung der Absätze 3 und 4.
Kündigt der Unternehmer den Vertrag, muss er dies dem Erholungssuchenden per eingeschriebenem oder persönlich übergebenem Brief mitteilen und ihn dabei auf die Möglichkeit hinweisen, die Kündigung rückgängig zu machen, indem er innerhalb von 10 Tagen nach Versand oder Übergabe des Kündigungsschreibens doch noch seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, oder den Streit vor das zuständige Zivilgericht zu bringen.
Macht der Erholungssuchende von der in Absatz 3 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch, hat der Unternehmer das Recht, dem Erholungssuchenden und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zutritt zu seinem Gelände zu verweigern.
Artikel 8: Stornierung und vorzeitige Beendigung
Der Erholungssuchende hat das Recht, die Buchung jederzeit vor dem Beginndatum des Aufenthalts kostenlos zu stornieren. Um die Stornierung wirksam zu machen, muss der Erholungssuchende die Stornierung per E-Mail an die festgelegte Kontaktadresse senden.
Nach Erhalt der Stornierungs-E-Mail wird die Stornierung so schnell wie möglich bearbeitet. Es werden keine Stornierungs- oder Verwaltungskosten berechnet.
Artikel 9: Verhaltensregeln
Der Erholungssuchende, seine Familienmitglieder, Gäste, Besucher und gegebenenfalls Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln, einschließlich der Regeln bezüglich erforderlicher Camping- und Aufenthaltsdokumente sowie Anmeldepflichten, einzuhalten.
Der Unternehmer wird den Erholungssuchenden über die Verhaltensregeln informieren.
Sind die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und/oder der Vertrag im Widerspruch zu diesen Bedingungen und zum Nachteil des Erholungssuchenden, gelten diese Bedingungen.
Artikel 10: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind die Folge eines Mangels, der ihm oder seinem Personal zuzurechnen ist.
Der Erholungssuchende haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch sein oder das Verhalten seiner Familienmitglieder, seiner Gäste oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht wurden, soweit diese Schäden dem Erholungssuchenden oder diesen zuzurechnen sind.
Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von € 500.000,00.
Artikel 11: Dauer und Ende des Vertrags
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Periode.
Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Vertragsbruch
Verletzt der Erholungssuchende, seine Familienmitglieder, Gäste oder Besucher die aus dem Vertrag, den Bedingungen, den Verhaltensregeln oder den behördlichen Vorschriften resultierenden Pflichten trotz vorheriger Warnung nicht oder nicht ordnungsgemäß und zwar in einem Maße, dass nach den Maßstäben von Vernunft und Billigkeit vom Unternehmer nicht erwartet werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt wird, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach muss der Erholungssuchende die Ferienunterkunft räumen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich verlassen. In sehr dringenden Fällen kann die Warnung unterbleiben.
Unterlässt es der Erholungssuchende, seine Ferienunterkunft zu räumen, ist der Unternehmer berechtigt, auf Kosten des Erholungssuchenden die Ferienunterkunft zu räumen.
Ist der Erholungssuchende der Ansicht, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den Unternehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Der Erholungssuchende bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.
Artikel 13: Auflösung
Falls die vermietete Ferienunterkunft außerhalb des Verschuldens des Unternehmers zerstört wurde oder vorübergehend nicht genutzt werden kann, haben der Unternehmer und der Erholungssuchende das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn die Zerstörung der Ferienunterkunft oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Ferienunterkunft dem Unternehmer zuzurechnen ist, kann der Erholungssuchende Schadenersatz verlangen.
Wenn möglich, kann der Unternehmer dem Erholungssuchenden eine gleichwertige Ersatz-Ferienunterkunft zum gleichen Preis anbieten. In diesem Fall kann der Erholungssuchende zwischen der Auflösung und der Annahme der Ersatz-Ferienunterkunft wählen.
Artikel 14: Nutzung durch Dritte
Weder dem Unternehmer noch dem Erholungssuchenden ist es gestattet, die Ferienunterkunft unter irgendeinem Namen an andere Personen als die in der Vereinbarung genannten Personen zu vermieten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Vermietung stattfindet, werden zuvor in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Artikel 15: Inkassokosten
Die außergerichtlichen Kosten, die vom Unternehmer bzw. vom Erholungssuchenden vernünftigerweise nach einer Mahnung entstehen, gehen zu Lasten des Erholungssuchenden bzw. des Unternehmers. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann nach schriftlicher Aufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den ausstehenden Betrag erhoben werden.
Artikel 16: Änderungen
Änderungen an den Bedingungen können nur von der Geschäftsleitung von Nuuverstee vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass der Erholungssuchende und der Unternehmer individuelle zusätzliche Vereinbarungen treffen können, bei denen von diesen Bedingungen zu Gunsten des Erholungssuchenden abgewichen wird.